Solarstrom für Dein Elektroauto

Das neue Förderprogramm der KFW Bank für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, PV-anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Jetzt schnell sein für dieses begrenzte Förderangebot:

Ab 26.09.23 kannst Du einen Antrag stellen.
Diese Förderung ist nur begrenzt verfügbar!

Jetzt Förderung beantragen!

Zuschusshöhe und Auszahlung:

für die Ladestation: 600 € pauschal –
oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 €
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 €

Für einen maximalen Zuschuss von 10.200 € für Dein Vorhaben.

Unterschreiten die Gesamtkosten Deines Vor­habens den Zuschuss­betrag, kannst Du keine Förderung erhalten. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Wie? So funktionierts!

Zuschuss beantragen

Bevor Du Deine Ladestation, Deine Photo­voltaik­anlage und Deinen Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließt, stelle Deinen Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Dir ab dem 26.09.2023 hier zur Verfügung.

Vorhaben umsetzen

Sobald Du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst Du die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weise ab März 2024 Deine Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check! Anschließend weise bitte nach, dass Du Dein Vor­haben durch­geführt hast:

- Im Kundenportal „Meine KfW“ erfasst Du die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher.
- Du bestätigst, Dein Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
- Du lädst alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
- Du lädst – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).
- Nachdem die KFW Deine Angaben vollständig geprüft hat, erhältst Du den Zuschuss und er wird auf Dein Konto ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Antragstellung

Ab dem 26.09.2023 kannst Du einen Antrag auf die neue Förderung online über das Kunden­portal „Meine KfW“ stellen.

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können keinen Förder­antrag stellen. Antrags­berechtigt sind aus­schließlich private Eigen­tümer von selbst­genutzten Wohn­gebäuden.

Für die Antragstellung benötigst Du einen Kosten­voranschlag Deines Fach­unternehmens und Unter­lagen zu Deminimis-Beihilfen, solltest Du diese im laufenden oder in den vergangenen zwei Kalender­jahren erhalten haben.

Nein, bezuschusst werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohn­gebäuden.

Voreigentum

Ja, wenn Du eine fabrikneue Ladestation kaufst, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Ladestation ist keine Förderung möglich.

Nein, Du kannst trotz vorhandener und geförderter Ladestation die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass Du zusätzlich ein Gesamtsystem aus Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher fabrikneu erwirbst. Bitte beachte dazu die technischen Mindestanforderungen.

Wenn Du bereits eine PV-Anlage besitzt, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Du die Anlage um mindestens 5 kWp erweiterst und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufst. Alternativ kannst Du zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Du einen fabrikneuen Speicher kaufst. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.

Nein, wenn du nur eine Komponente neu erwirbst, ist eine Förderung nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass du das Gesamtsystem aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu erwirbst und installierst.

Kauf und Installation

Ja, du kannst die Komponenten auch bei unterschiedlichen Anbietern kaufen.

Ja, du kannst die Komponenten selbst bestellen und durch Rechnungen nachweisen. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass die Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgt.

Zugelassen sind Installationsunternehmen, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung). Bitte frage dein Fachunternehmen, ob es diese Anforderung erfüllt.

Deine Photovoltaikanlage muss direkt mit der Ladestation und dem Solarstromspeicher verbunden sein. Wir schreiben nicht vor, an welchem Ort die Photovoltaikanlage montiert werden muss. Dies kann auch auf der Garage sein, solange dort eine direkte Verbindung zu den anderen Komponenten besteht.

Elektroauto

Wie alt dein Elektroauto ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass es sich um ein rein batteriebetriebenes Elektroauto handelt, wie im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 definiert.

Nein, das Elektroauto muss bestellt sein, bevor du den Antrag stellen kannst.

Du erhältst die Förderung, wenn du vor der Antragstellung ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) besitzt oder zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt hast. Das Elektroauto muss auf dich oder eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen sein.

Die Antragsvoraussetzungen werden ausschließlich von rein batteriebetriebenen Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllt. Hierbei handelt es sich um PKW, die für maximal 9 Personen ausgelegt sind, und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.

Nein, ein Dienstwagen erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht, selbst dann nicht, wenn du ihn privat nutzt und lädst. Die Voraussetzung ist, dass das Elektroauto auf eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, erfüllen diese Bedingung nicht.

Nein, das ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass du ein rein batteriebetriebenes Elektroauto (BEV = Battery Electric Vehicle) nutzt.

Ja, das Elektroauto kann auch auf eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen sein.

Wichtig ist, dass du oder eine in deinem Haushalt lebende Person das Elektroauto für mindestens drei Jahre nutzt. Du kannst das Elektroauto in dieser Zeit wechseln, jedoch muss es sich weiterhin um ein Elektroauto handeln und auf ein Haushaltsmitglied zugelassen sein. Die drei Jahre Nutzungsdauer beginnen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems. Sollte das Elektroauto erst danach auf dich oder ein Haushaltsmitglied zugelassen werden, beginnen die drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Zulassung.

Nein, bei einem Auto-Abo, bei dem das Elektroauto auf den Anbieter zugelassen ist, entspricht dies nicht den Fördervoraussetzungen. Das Elektroauto muss auf dich oder eine in deinem Haushalt lebende Person zugelassen sein.

Nein, wichtig ist, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Hauses und die Halterin bzw. der Halter des Autos im selben Haushalt leben. Den Antrag stellt die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer.

Wenn das Auto auf dich angemeldet ist und nicht steuerlich über dein Unternehmen abgesetzt wird, ist eine Förderung möglich. Wenn du das Auto jedoch steuerlich über dein Unternehmen absetzt, erfüllt es nicht die Fördervoraussetzungen, und du erhältst keine Förderung.

Wohngebäude

Nein, dieser Zuschuss gilt nicht für Maßnahmen am Zweitwohnsitz oder Ferienhaus. Das Wohnhaus muss dein Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein, um für den Zuschuss in Frage zu kommen.

Mit einem Nießbrauch- oder Wohnrecht bist du nicht antragsberechtigt, da du kein Eigentümer des Wohngebäudes bist.

Du bist noch nicht ganz überzeugt?

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